Für Anbieter von Dienstleistungen der Nahzustellung
Als Anbieter von Dienstleistungen der Nahzustellung sind Sie verpflichtet, diese diskriminierungsfrei anzubieten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Faktenblatt. Falls Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie dabei, Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich der RailCom zu klären und behandeln Ihre Angaben vertraulich.