Für Eigentümerinnen / Betreiberinnen von KV-Umschlagsanlagen
Als Eigentümerin / Betreiberin einer vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlage sind Sie verpflichtet, allen interessierten Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ihrer Anlage zu gewähren. Falls Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden (Kontakt). Wir unterstützen Sie dabei, Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich der RailCom zu klären und behandeln Ihre Angaben vertraulich.
Weitere Informationen
Faktenblatt: Diskriminierungsfreier Zugang zu den vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen, Anschlussgleisen und Hafenanlagen für den Güterumschlag im Kombinierten Verkehr
Übersicht über die vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen
Faktenblatt: Gesetzliche Vorgaben zur Preis- und Rabattgestaltung für Leistungen auf vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen
Faktenblatt: Standards für die Slot- und Kapazitätszuteilung auf vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen
Faktenblatt: Was ist eine Diskriminierung?