Für Eigentümer/Betreiber von KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen

Als Eigentümer/Betreiber einer vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlage oder eines vom Bund mitfinanzierten Anschlussgleises sind Sie verpflichtet, allen interessierten Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ihren Anlagen zu gewähren. Falls Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie dabei, Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich der RailCom zu klären und behandeln Ihre Angaben vertraulich.

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Letztes Update: 23.09.2021