In welchen Bereichen hat Ihr Unternehmen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung?
Sie haben das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Dienstleistungen der Nahzustellung («letzte Meile»). In der folgenden Grafik sehen Sie, welche Themen und Prozesse dies betrifft. Die Zusammenstellung zeigt exemplarisch auf, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung hat. Falls Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Grafik 3: Dienstleistungsangebot
Beim Dienstleistungsangebot hat Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung:
- Rangierung
- Technische Kontrolle des Rollmaterials
- Bremsprobe
- das An- oder Abhängen von Loks
- administrative Leistungen wie bspw. CIS-Eingangs-/Abgangskontrolle
Grafik 3: Preise und Rabatte der Leistungen
Bei den Preisen und Rabatten hat Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung:
- Grundpreis
- Rabatte (wenn vom Betreiber vorgesehen)
- Preise für Nebenleistungen
Grafik 3: Zuteilung der Ressourcen
Bei der Zuteilung der Ressourcen hat Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung:
- Angebote
- Antwort auf Anfragen innerhalb angemessener Zeit
Grafik 3: Publikationspflicht
Bei der Publikationspflicht hat Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf Informationen:
- das Dienstleistungsangebot;
- das formelle Verfahren mit Fristen für die (Ab-) Bestellung und für die vertragliche Vereinbarung des Dienstleistungsbezugs;
- die Preisansätze für die benötigten Ressourcen und Leistungen inkl. Rabatte
- weitere Rahmenbedingungen, die für den Kunden beim Leistungsbezug von elementarer Bedeutung sind (z.B. Ort der Leistungserbringung).