Gesetzlicher Auftrag
Die RailCom gewährleistet als unabhängige Behördenkommission den diskriminierungsfreien Zugang
- zum Eisenbahnnetz;
- zu den vom Bund mitfinanzierten Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs;
- zur Hafeninfrastruktur der Schweizerischen Rheinhäfen;
- zur Nahzustellung (d.h. Dienstleistungen im Gütertransport auf der Schiene zwischen der Eisenbahninfrastruktur und Anschlussgleisen oder Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs).
Sie unterstützt damit das Funktionieren des Eisenbahnmarktes.
Die RailCom erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag wie folgt:
- Als Fachgericht entscheidet sie über Klagen und Beschwerden von Eisenbahn- und weiteren Transportunternehmen.
- Als Aufsichtsbehörde führt sie von Amtes wegen Untersuchungen durch und ordnet Massnahmen zur Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit an. Sie betreibt hierfür ein Marktmonitoring und eine Marktbeobachtung.
- Auf internationaler Ebene arbeitet sie mit anderen Regulatoren zusammen, insbesondere im Bereich der Güterverkehrskorridore.
Gesetzliche Grundlagen
- Landverkehrsabkommen der Schweiz mit der EU
- Eisenbahngesetz
- Gütertransportgesetz
- Gütertransportverordnung
- Netzzugangsverordnung
- Verordnung des BAV zur Netzzugangsverordnung
- BAV-Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren
- Gebührenverordnung für den öffentlichen Verkehr
- Geschäftsreglement RailCom
- Verhaltenskodex
- Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums