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Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein

Seit Inkrafttreten des revidierten Gütertransportgesetzes (GüTG) am 1. Januar 2026 ist der diskriminierungsfreie Zugang zur Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein gesetzlich verankert. Die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) als Betreiberin der Hafeninfrastruktur müssen somit denZugang zu ihrer Infrastruktur gewähren. Die RailCom beaufsichtigt den diskriminierungsfreien Zugang zur Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein und entscheidet über Streitigkeiten.

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