KV-Umschlagsanlagen
Betreiber von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV-Umschlagsanlagen), die vom Bund mitfinanziert wurden, müssen Dritten den diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Anlagen gewähren. Die RailCom ist zuständig für die Rechtsdurchsetzung des diskriminierungsfreien Zugangs.
Weitere Informationen:
Übersicht über die vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen
Faktenblatt: Diskriminierungsfreier Zugang zu den vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen, Anschlussgleisen und Hafenanlagen für den Güterumschlag im Kombinierten Verkehr
Faktenblatt: Gesetzliche Vorgaben zur Preis- und Rabattgestaltung für Leistungen auf vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen
Faktenblatt: Standards für die Slot- und Kapazitätszuteilung auf vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen