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Netzzugangsvereinbarung

Die Infrastrukturbetreiberinnen und die Eisenbahnverkehrsunternehmen regeln die Einzelheiten des Zugangs in einer Netzzugangsvereinbarung. Die wichtigsten Vereinbarungsbestandteile sind:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der Eisenbahninfrastruktur (AGB-ISB)
  • das Network Statement
    • Eigenschaften des Schienennetzes (z.B. technische Gegebenheiten der Strecke wie Kurvenradien und Perronlängen) inkl. Kapazitätseinschränkungen
    • rechtliche Anforderungen und weitere Bedingungen für den Zugang zum Netz
    • Verfahren für die Zuweisung von Zugtrassen
    • verfügbare Leistungen und entsprechende Entgelte
    • operative Bestimmungen für Fahrten auf dem Netz
    • Überblick über die Serviceeinrichtungen
  • der Leistungskatalog der Infrastrukturbetreiberin
  • Details zu den angebotenen Grund-, Zusatz- und Serviceleistungen

Die RailCom gewährleistet die Diskriminierungsfreiheit der Netzzugangsvereinbarungen und entscheidet über Streitigkeiten.

Network Statement und Leistungskatalog der grössten Normalspur-Infrastrukturbetreiberinnen: