Netzzugang & Netznutzung
Netzzugangsbedingungen
Die Infrastrukturbetreiberinnen sind gesetzlich verpflichtet, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und allenfalls bestellberechtigten Dritten einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Schienennetz zu gewähren. Die RailCom gewährleistet als unabhängige Behördenkommission den diskriminierungsfreien Netzzugang und entscheidet über Streitigkeiten.
Netzzugangsvereinbarung
Die Infrastrukturbetreiberinnen und die Eisenbahnverkehrsunternehmen regeln die Einzelheiten des Zugangs in einer Netzzugangsvereinbarung. Die wichtigsten Vereinbarungsbestandteile sind:
Trassenvergabe
Das Schweizer Normalspurnetz wird aktuell von rund 40 Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt. Hierzu beantragen die Eisenbahnverkehrsunternehmen für jeden Zug jeweils ein zeitlich und örtlich gebundenes Nutzungsrecht des Schienennetzes – eine sogenannte Trasse. Eine Trasse ist die Berechtigung, eine bestimmte Strecke des Bahnnetzes zu definierten Zeiten mit einem spezifischen Zug zu befahren. Die Summe aller Trassenzuteilungen ergibt den Fahrplan.
Betriebsführung
Die RailCom überwacht die Anwendung der Betriebsführungsprozesse sowie die Anwendung der Prioritätsregeln im Normal- und Störungsfall.