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Themen

Netzzugang & Netznutzung

Die Infrastrukturbetreiberinnen sind gesetzlich verpflichtet, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und allenfalls bestellberechtigten Dritten einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Schienennetz zu gewähren.

Systemaufgaben

Die RailCom überwacht die diskriminierungsfreie Ausübung von Systemaufgaben durch eine vom Bundesamt für Verkehr beauftragte Systemführerin und entscheidet über Streitigkeiten.

Mitwirkungsrecht bei Investitionsplanung

Eisenbahnverkehrsunternehmen und Anschliesser, die von einem konkreten Investitionsvorhaben einer Infrastrukturbetreiberin betroffen sind, haben das Recht, bei deren kurz- und mittelfristigen Investitionsplanung mitzuwirken.

KV-Umschlagsanlagen

Betreiber von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV-Umschlagsanlagen), die vom Bund mitfinanziert wurden, müssen Dritten den diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Anlagen gewähren.

Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein

Seit Inkrafttreten des revidierten Gütertransportgesetzes (GüTG) am 1. Januar 2026 ist der diskriminierungsfreie Zugang zur Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein gesetzlich verankert.

Güterverkehrskorridore

Die EU schuf mit den europäischen Güterverkehrskorridoren die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr.

Dienstleistungen der Nahzustellung

Im Bereich des Gütertransports auf der Schiene gewährleistet die RailCom den diskriminierungsfreien Zugang zu den Dienstleistungen der Nahzustellung und entscheidet über Streitigkeiten.