Für Infrastrukturbetreiberinnen
Als Betreiberin einer Eisenbahninfrastruktur sind Sie in folgenden Bereichen zur Diskriminierungsfreiheit verpflichtet:
1. Gewährung des Netzzugangs*
2. Gewährung des Mitwirkungsrechts bei der Investitionsplanung (Faktenblatt)
3. Diskriminierungsfreie Wahrnehmung der Systemaufgaben durch die Beauftragten (Faktenblatt)
Falls Sie zu diesen Themen Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie dabei, Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich der RailCom zu klären und behandeln Ihre Angaben vertraulich.
* Ausgenommen sind folgende ISB, die gemäss NZV Art. 1 Abs. 3 keinen Netzzugang gewähren müssen:
- reine Zahnradbahnen;
- Eisenbahnstrecken, deren besondere Beschaffenheit eine Benützung durch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen ausschliesst sowie
- Anlageteile, die ein Eisenbahnunternehmen ausschliesslich für die Instandhaltung von Fahrzeugen oder Infrastruktur betreibt.
- Kontaktformular (anonym oder mit Angabe Ihrer Kontaktdaten)
- E-Mail: info(at)railcom.admin.ch
- Post: Kommission für den Eisenbahnverkehr RailCom, Christoffelgasse 5, 3003 Bern
- Telefon: +41 58 463 13 00
- Zustellplattform PrivaSphere (sämtliche Eingaben sind verschlüsselt)