Mitwirkungsrecht bei Investitionsplanung

Eisenbahnverkehrsunternehmen und Anschliesser, die von einem konkreten Investitionsvorhaben einer Infrastrukturbetreiberin betroffen sind, haben das Recht, bei deren kurz- und mittelfristigen Investitionsplanung mitzuwirken. Die RailCom gewährleistet die Durchsetzung des diskriminierungsfreien Mitwirkungsprozesses und entscheidet über Streitigkeiten betreffend das Mitwirkungsrecht.

Weitere Informationen: Faktenblatt

 

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Letztes Update: 13.12.2022