Mitwirkungsrecht bei Investitionsplanung
Eisenbahnverkehrsunternehmen und Anschliesser, die von einem konkreten Investitionsvorhaben einer Infrastrukturbetreiberin betroffen sind, haben das Recht, bei deren kurz- und mittelfristigen Investitionsplanung mitzuwirken. Die RailCom gewährleistet die Durchsetzung des diskriminierungsfreien Mitwirkungsprozesses und entscheidet über Streitigkeiten betreffend das Mitwirkungsrecht.
Weitere Informationen: Faktenblatt