Netzzugangsvereinbarung
Die Infrastrukturbetreiberinnen und die Eisenbahnverkehrsunternehmen regeln die Einzelheiten des Zugangs in einer Netzzugangsvereinbarung. Die wichtigsten Vereinbarungsbestandteile sind:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benützung der Eisenbahninfrastruktur (AGB-ISB)
- das Network Statement
- Eigenschaften des Schienennetzes (z.B. technische Gegebenheiten der Strecke wie Kurvenradien und Perronlängen) inkl. Kapazitätseinschränkungen
- rechtliche Anforderungen und weitere Bedingungen für den Zugang zum Netz
- Verfahren für die Zuweisung von Zugtrassen
- verfügbare Leistungen und entsprechende Entgelte
- operative Bestimmungen für Fahrten auf dem Netz
- Überblick über die Serviceeinrichtungen
- der Leistungskatalog der Infrastrukturbetreiberin
- Details zu den angebotenen Grund-, Zusatz- und Serviceleistungen
Die RailCom gewährleistet die Diskriminierungsfreiheit der Netzzugangsvereinbarungen und entscheidet über Streitigkeiten.
Network Statement und Leistungskatalog der grössten Normalspur-Infrastrukturbetreiberinnen: