KV-Umschlagsanlagen
Betreiber von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs (KV-Umschlagsanlagen), die vom Bund mitfinanziert wurden, müssen Dritten den diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Anlagen gewähren. Die RailCom ist zuständig für die Rechtsdurchsetzung des diskriminierungsfreien Zugangs.
Weitere Informationen:
- Übersicht über die vom Bund mitfinanzierten KV-Anlagen
- Faktenblatt diskriminierungsfreier Zugang zu privaten KV-Umschlagsanlagen (in Überarbeitung)
- Faktenblatt Preis- und Rabattgestaltung für Leistungen auf vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen
- Standards für die Slot- und Kapazitätszuteilung auf vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen
Vorlagen:
- Vorlage für die Beschreibung der Zugangsbedingungen von KV-Umschlagsanlagen
- Vorlage «Publikation zu Planung und Zuteilung von Slots auf KV-Umschlagsanlagen»
Grafik:
Faktenblatt: