In welchen Bereichen hat Ihr Unternehmen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung?
Sie haben das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu den vom Bund mitfinanzierten KV-Umschlagsanlagen. In der folgenden Grafik sehen Sie, welche Themen und Prozesse dies betrifft. Die Zusammenstellung zeigt exemplarisch auf, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung hat. Falls Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Grafik 2: Dienstleistungsangebot
Beim Dienstleistungsangebot hat Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung:
- Kranung als Hauptleistung
- Nebenleistungen, welche zur Gewährleistung der Transportkette zwingend erforderlich sind wie z.B. zwingende Zwischenabstellungen oder Kühlungen einer Einheit
- Rangieren auf KV-Umschlagsanlage und Anschlussgleis
Grafik 2: Preise und Rabatte der Leistungen
Bei den Preisen und Rabatten hat Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung:
- Grundpreis Umschlag
- Rabatte (wenn vom Betreiber vorgesehen)
- Preise für Nebenleistungen
Weitere Informationen: Faktenblatt
Grafik 2: Kapazitätszuteilung
Bei der Kapazitätszuteilung hat Ihr EVU u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Behandlung:
- Slotmanagement Züge in der KV-Umschlagsanlage
- Abstellen von Güterwagen in der KV-Umschlagsanlage und zwischen Bahnhof und KV-Umschlagsanlage
Grafik 2: Vertraulichkeit Daten Dritter
Ihre Daten sind vom Eigentümer/Betreiber der KV-Anlage vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für Dritte zugänglich sein.
Grafik 2: Publikationspflicht Nutzungsbedingungen
Bei der Publikationspflicht der Nutzungsbedingungen hat Ihr Unternehmen u.a. in folgenden Bereichen Anspruch auf Informationen:
- Angebotene Leistungen
- Beschreibung der Anlage
- Preise und Rabatte
- Zugangsbedingungen
- Kapazitätsvergabe
Weitere Informationen: Vorlage für die Beschreibung der Zugangsbedingungen von KV-Umschlagsanlagen