Gesetzlicher Auftrag

Die RailCom gewährleistet als unabhängige Behördenkommission den diskriminierungsfreien Zugang

  • zum Eisenbahnnetz;
  • zu den vom Bund mitfinanzierten Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs;
  • zur Hafeninfrastruktur der Schweizerischen Rheinhäfen;
  • zur Nahzustellung (d.h. Dienstleistungen im Gütertransport auf der Schiene zwischen der Eisenbahninfrastruktur und Anschlussgleisen oder Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs).

Sie unterstützt damit das Funktionieren des Eisenbahnmarktes.

 

Die RailCom erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag wie folgt:  

  • Als Fachgericht entscheidet sie über Klagen von Eisenbahn- und weiteren Transportunternehmen. 
  • Als Aufsichtsbehörde führt sie von Amtes wegen Untersuchungen durch und ordnet Massnahmen zur Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit an. Sie betreibt hierfür ein Marktmonitoring und eine Marktbeobachtung.
  • Auf internationaler Ebene arbeitet sie mit anderen Regulatoren zusammen, insbesondere im Bereich der Güterverkehrskorridore.

 

Was ist eine Diskriminierung?

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Letztes Update: 19.12.2025