Tätigkeitsgebiete

Rechtliches

Die RailCom entscheidet in ihrem Zuständigkeitsbereich als Fachgericht über Klagen von Eisenbahn- und weiteren Unternehmen zur Beseitigung oder Unterlassung von Diskriminierungen. Sie kann beispielsweise diskriminierende Bestimmungen in der Netzzugangsvereinbarung, im Network Statement oder im Leistungskatalog aufheben bzw. ändern.

Zudem führt die RailCom als Aufsichtsbehörde Untersuchungen von Amtes wegen durch und ordnet Massnahmen zur Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit an.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Aufsichtsbehörde hat sie in den vergangenen Jahren schrittweise das Instrument der «begleitenden Aufsicht» eingeführt. Dieses dient dazu, frühzeitig und im Austausch mit der Bahnbranche mögliche Diskriminierungen zu erkennen und zu beseitigen. Unter Mitwirkung und Anhörung der betroffenen Akteure werden Massnahmen erarbeitet und umgesetzt.

Kompetenzen der RailCom je Zuständigkeitsbereich:

 

Kompetenzen

Klagen

Untersuchungen von Amtes wegen

Marktmonitoring (begleitende Aufsicht)

Zuständigkeitsbereich

Netzzugang im weiteren Sinn (inkl. Systemaufgaben und Mit­wirkungsrecht bei Investitionsplanung)

x

x

x

Zugang zu KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleise

x

x

x

Zugang zur Dienstleistung in der Nahzustellung

x

x

x

 


 

Marktmonitoring

Die RailCom prüft im Rahmen ihres Marktmonitorings, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich mögliche Diskriminierungen bestehen. Dabei überprüft sie jährlich wiederkehrend insbesondere die für die Fahrplanperiode gültigen Netzzugangsbedingungen, die Trassenvergabe im Jahresfahrplan, die Verantwortlichkeiten und Abläufe in den Rangierbahnhöfen und den Zugang zu subventionierten Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs. Zusätzlich bearbeitet die RailCom pro Geschäftsjahr weitere Tätigkeitsschwerpunkte.


 

Marktbeobachtung

Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit beobachtet und analysiert die RailCom die aktuellen Entwicklungen und Ereignisse der schweizerischen Bahnlandschaft. Neben den allgemeinen ökonomischen und technischen Rahmenbedingungen interessieren aus Sicht der RailCom insbesondere die Veränderungen im weitgehend liberalisierten Schienengüterverkehr.

Die Ergebnisse ihrer Beobachtungstätigkeit dokumentiert die RailCom im Rahmen von Faktenblättern.


 

Internationale Tätigkeit

Die RailCom arbeitet auf internationaler Ebene mit anderen Regulatoren zusammen, insbesondere im Bereich der Güterverkehrskorridore (RFC North Sea–Rhine–Mediterranean (NSRM)).

  • International Regulators’ Group-Rail (IRG-Rail): IRG-Rail fördert die Zusammenarbeit der nationalen Regulatoren  und  die Entwicklung eines europäischen Eisenbahn-Binnenmarktes. Dazu erfolgt ein Austausch , um die Umsetzung des europäischen Regulierungsrahmens zu koordinieren und  Best Practices für den diskriminierungsfreien Netzzugang  zu entwickeln. Die RailCom nimmt als Gründungsmitglied insbesondere im Bereich Access (Netzzugang) teil.
  • European Network of Rail Regulatory Bodies (ENRRB)Die europäischen Regulatoren sind gestützt auf die Richtlinie 2012/35/EU (Neufassung des 1. Eisenbahnpakets) Mitglieder im European Network of Rail Regulatory Bodies (ENRRB). Die RailCom ist als Beobachterin zugelassen.  ENRRB hat zum Ziel, über die neusten Rechtsentwicklungen in der EU-Regulation zu informiert und die betroffenen Regulatoren zu konsultieren sowie sich über Entscheidungsgrundsätze und -praxis zur Rechtsanwendung auszutauschen.
  • Die RailCom nimmt bei Bedarf an Treffen mit RailNetEurope (RNE), der EU-Kommission (DG Move) und weiteren interessierten Kreisen teil.

 

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 13.08.2025